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BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Minderjähriger - Eltern - Hilfe zur Erziehung - Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe - Leistungsbescheid - Kostenbeitrag - Unterhaltsanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.10.1977 - R/O 189 IV 76
- VGH Bayern, 30.07.1982 - 311 XII 77
- BVerwG, 23.02.1983 - 5 B 149.82
- BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83
- BVerwG, 02.04.1984 - 5 C 107.83
Papierfundstellen
- BVerwGE 68, 299
- NVwZ 1984, 516
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 115.70
Heranziehung eines Elternteiles zu den Kosten der Erziehungshilfe - Berechnung …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83
Der Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe kann jedoch durch Überleitung (und Durchsetzung) des Unterhaltsanspruches des Minderjährigen wiederhergestellt werden (Bestätigung von BVerwGE 38, 302).Auf das Einkommen der Beigeladenen (Vermögen in ihrer Person stand nicht in Frage) kam es (in diesem Zusammenhang) nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG nicht an, weil - wie der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1971 (BVerwGE 38, 302; FEVS 18, 441; NDV 1972, 53; ZfSH 1972, 278) zu Recht angenommen hat - die "natürlichen Eltern" nicht zusammenlebten und weil H. bei keinem Elternteil lebte, insbesondere nicht bei der Beigeladenen.
Daß in diesem Urteil (BVerwGE 38, 302 [306]) auch § 85 Nr. 3 BSHG erwähnt ist, berechtigt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nicht zu der Annahme, das Bundesverwaltungsgericht habe es am Ende doch für möglich gehalten, gestützt auf § 81 Abs. 2 JWG in Verbindung mit § 85 Nr. 3 Satz 1 BSHG unabhängig von der Einkommensgrenze des § 79 BSHG einen Kostenbeitrag mittels Leistungsbescheides zu fordern; denn das Zitat des § 85 Nr. 3 BSHG steht erkennbar in einem Zusammenhang mit Ausführungen zu § 91 Abs. 3 BSHG; und es dient letzten Endes dazu zu verdeutlichen, daß eine Ersparnis von Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nicht nur fiktiv, sondern tatsächlich entstanden sein müsse, wenn man sie berücksichtigen wolle.
Die schon im Urteil vom 29. September 1971 (a.a.O.) vertretene und hier bestätigte Auffassung, daß bei einer Hilfegewährung in einem Fall, in dem die Voraussetzungen des (entsprechend anzuwendenden) § 79 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BSHG vorliegen, die Wiederherstellung des Nachrangs der öffentlichen Jugendhilfe durch Erhebung eines Kostenbeitrags (mittels Leistungsbescheides) ausgeschlossen ist, hat nicht zur Folge, daß Eltern (ein Elternteil) damit jeder Verpflichtung ledig sind, zu den Kosten der ihrem Kind zuteil werdenden (gewordenen) öffentlichen Jugendhilfe irgendwie "beizutragen".
- BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 4.76
Einkommen unter Einkommensgrenze - Heranziehung von Eltern - Kosten einer …
Auszug aus BVerwG, 12.01.1984 - 5 C 107.83
Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft, z.B. aus Gründen einer Krankheit (Krankenhausaufenthalt), der Ausbildung oder der Fürsorgeerziehung (siehe dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1977 - BVerwGE 52, 51; FEVS 25, 221; ZfS 1977, 253; ZfSH 1977, 337 -), stellt ihren Fortbestand nicht in Frage.Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1977 (a.a.O.) ist nicht geeignet, die Auffassung des Berufungsgerichts zu stützen.
Aus den Ausführungen dort in ihrem Gesamtzusammenhang (BVerwGE 52, 51 [55 Mittelabsatz]) ergibt sich, daß die minderjährige Hilfeempfängerin vor der Durchführung der Maßnahme der Jugendhilfe, der Fürsorgeerziehung, im Elternhaus gelebt hatte und daß diese Maßnahme lediglich vorübergehender Natur gewesen war.
- BGH, 06.12.2006 - XII ZR 197/04
Unterhaltsbedarf eines in einem Kinderheim untergebrachten Kindes; …
Nach dem Sinn der Regelung war eine nur vorübergehende Unterbrechung der Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft, etwa durch eine auswärtige Unterbringung, unschädlich (…Wiesner aaO § 94 Rdn. 5; BVerwGE 68, 299, 301). - BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 34.86
Erziehungsanspruch - Jugendwohlfahrt - Darlehn - Jugendamt - Jugendhilfeträger - …
Diese Regelung wird, was die Zumutbarkeit des Mitteleinsatzes auf Seiten des Minderjährigen und seiner Eltern angeht, durch § 81 Abs. 2 JWG ergänzt (BVerwGE 35, 304 [BVerwG 18.06.1970 - V C 39/69]; 38, 302 [BVerwG 29.09.1971 - V C 110/71]; 45, 306 [BVerwG 03.07.1974 - VIII C 98/73]; 68, 299 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83]).Diese Erkenntnis liegt schon dem Senatsurteil vom 12. Januar 1984 (BVerwGE 68, 299 [BVerwG 12.01.1984 - 5 C 107/83]) zugrunde, in dem § 81 Abs. 3 JWG als (Regelungs-)Vorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung charakterisiert worden ist.
In diesen Zusammenhang gehören weiter Regelungen, die es den Jugendämtern gestatten, Hilfen nach § 5 JWG zwar zunächst ohne Rücksicht auf die Zumutbarkeit einer Mittelaufbringung durch den Minderjährigen und seine Eltern zu gewähren, diese aber im Wege der nachträglichen Wiederherstellung des Nachrangs öffentlicher Jugendhilfe (BVerwGE 68, 299 [BVerwG 12.01.1984 - 5 C 107/83]) nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten ganz oder teilweise zu den Kosten der Hilfeleistung heranzuziehen (s. auch dazu OVG Münster, Urteil vom 15. Oktober 1970 ).
- BVerwG, 14.10.1988 - 5 C 48.85
Jugendwohlfahrt - Häusliche Ersparnis - Erstattungsanspruch - Elterneinkommen - …
Mit dem Berufungsgericht ist weiter anzunehmen, daß der Beklagte für die von ihm erbrachten Jugendhilfeleistungen - zur Wiederherstellung des Nachrangs der öffentlichen Jugendhilfe (vgl. BVerwGE 68, 299) - den Unterhaltsanspruch des G. gegen seine Eltern in der aus dem angefochtenen Urteil ersichtlichen Höhe auf sich überleiten konnte.Der nach diesen Regelungen ermittelte Betrag des einsetzbaren Einkommens ist sodann im Hinblick auf die nur entsprechende Anwendung der sozialhilferechtlichen Bestimmungen im Bereich der Jugendhilfe einzelfallorientiert so festzulegen, daß er den Besonderheiten dieses Rechtsgebietes gerecht wird (s. BVerwGE 45, 306 [BVerwG 04.07.1974 - V C 42/73]; 52, 51 [BVerwG 08.02.1977 - V C 71/75]; 68, 299 ; Senatsbeschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 5 B 37.87 - ).
Dem Jugendhilferecht ist nicht zu entnehmen, daß dies dort von vornherein in allen denkbaren Fällen anders sein müßte (s. auch BVerwGE 68, 299 [BVerwG 12.01.1984 - 5 C 107/83]).
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 12 CS 08.3091
Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommen
Auszugehen ist von einem selbstständigen Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, der dem Einkommensbegriff des §§ 82 ff. SGB XII aber weitgehend entspricht (siehe dazu bereits BVerwG vom 12.1.1984 BVerwGE 68, 299). - OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1997 - 5 L 27/96
Zum Kostenbeitrag der Eltern bei Heimunterbringung - zur Unterbrechung der …
Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft infolge der (vorübergehenden) Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII stellt ihren Fortbestand nicht in Frage (im Anschluß an BVerwG, Urt v 12.1.1984 - 5 C 107.83 - FEVS 33 S. 309).Eine vorübergehende Unterbrechung der Lebensgemeinschaft, z.B. aus Gründen einer Krankheit (Krankenhausaufenthalt), der Ausbildung oder auch der vorübergehenden Inobhutnahme, stellt ihren Fortbestand nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.01.1984 - 5 C 107.83 - FEVS 33 S. 309, vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 21.02.1992 - BG IV 18/91 FamRZ 1992 S. 1358).
- VG Oldenburg, 10.03.2004 - 13 B 486/04
Einkommen; Eltern; Kindergartenbeitrag; Stiefvater; Übernahme
Einer besonderen Berücksichtigung der Besonderheiten der Jugendhilfe, der erzieherischen Erfordernisse und der Vermeidung einer Beeinträchtigung des Zwecks der Gewährung von Jugendhilfe bedarf es dabei nicht (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1984, BVerwGE 68, 299 zu § 81 Abs. 2 JWG; OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Oktober 2000, 12 L 1454/00, FEVS 52, 276 ff.;… Wiesner, Mörsberger, Oberloskamp, Struck, SGB VIII, Kommentar, 2. Aufl. 2000, § 90 Rdnr. 26). - VGH Bayern, 15.12.2010 - 12 BV 10.528
Die Hilfe nach § 19 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist keine …
Auszugehen ist von einem selbstständigen Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, der dem Einkommensbegriff des §§ 82 ff. SGB XII weitgehend entspricht (siehe dazu bereits BVerwG vom 12.1.1984 BVerwGE 68, 299), denn für die Feststellung der zumutbaren Belastung verweist auch § 90 Abs. 4 SGB VIII auf die Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). - VGH Bayern, 25.10.2012 - 12 ZB 11.501
Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Rechtmäßigkeit der Hilfe; Kenntnis der …
Der Senat hat aber bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 10.2.2010 Az. 12 ZB 08.3290) dass bei der Berechnung der Höhe des Kostenbeitrages von einem selbstständigen Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII auszugehen ist, der dem Einkommensbegriff der §§ 82 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) weitgehend entspricht (siehe dazu auch BVerwG vom 12.1.1984 BVerwGE 68, 299). - OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.1995 - 3 L 157/94
Zum Kostenbeitrag bei Ersparnis häuslicher Aufwendungen - hier: Mittagessen in …
Er hat diese Bedeutung jedoch nicht für die Anwendung des § 85 Nr. 3 BSHG sondern für die Frage, ob das allgemeine Nachrangprinzip des § 2 BSHG durch einen Anspruchsübergang gem. § 91 BSHG n. F. zur Geltung gebracht werden soll (vgl. BVerwGE 68, 299). - VG Ansbach, 01.12.2011 - AN 14 K 11.00498
Kostenbeitrag
Der Einkommensbegriff in § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII entspricht weitgehend dem Einkommensbegriff der § 82 ff. SGB XII (siehe dazu auch BVerwG vom 12.1.1984, BVerwGE 68, 299). - VGH Bayern, 10.02.2010 - 12 ZB 08.3290
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1997 - 16 A 6033/95
Jugendhilfeträger; Übergang von Unterhaltsansprüchen; Verwertbarkeit eines …
- OVG Niedersachsen, 17.10.2000 - 12 L 1454/00
Berücksichtigung der Besonderheiten der Kinderhilfe und Jugendhilfe bei der …
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 ZB 09.1801
Kinder- und Jugendhilfe
- BVerwG, 30.09.1994 - 4 B 201.94
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund …
- VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 6 K 13.01029
Jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag; Einkommensermittlung; Angemessenheit - …
- VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 14 K 12.00555
Kostenbeitrag; Ermittlung des Einkommens; Angemessenheit des Kostenbeitrags
- VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971
Kostenbeitragspflicht nur für stationäre Unterbringung
- VG Düsseldorf, 23.11.2005 - 20 K 3466/04
Gewährung einer Hilfeleistung zur Betreuung eines Behinderten; Voraussetzungen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.09.1987 - 6 S 2419/85
Zumutbarkeitsgrenze des Kostenbeitrags zur Erziehungshilfe
- VG Ansbach, 20.05.2010 - AN 14 S 10.00247
Kostenbeitrag; sozialleistungsrechtlicher Einkommensbegriff; kein …
- VG Göttingen, 14.06.2007 - 2 A 492/05
Heimerziehung; Heimerziehung, privat finanzierte; Kostenbeitrag; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.1995 - 16 A 747/94
Erziehungshilfe; Elternteil; Kostenbeitragsbescheid; Inanspruchnahme der Eltern
- OVG Hamburg, 20.10.1989 - Bf IV 71/89
Statthaftigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die …
- OVG Hamburg, 09.07.1990 - Bs IV 253/90
Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid zur Festsetzung …
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1984 - 6 S 996/84
Jugendhilfe; zur Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.1998 - C 8 S 2.97
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1988 - 6 S 2347/88
Auskunftspflicht des Kostenersatz- bzw Unterhaltspflichtigen